Aktuelle Beiträge aus Heilbronn
Die Welt des Rechts und der Gesetze ist im steten Wandel. Mit unseren aktuellen Fachbeiträgen, die wir im Übrigen schon seit vielen Jahren auf unserer Website veröffentlichen, möchten wir unsere Mandanten und Mandantinnen über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Rechts informieren und ihnen wertvolle Tipps und Hinweise geben, wie sie ihre rechtlichen Angelegenheiten erfolgreich meistern können. Als renommierte Anwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung und umfassenden Fachwissen sind wir bestrebt, unseren Mandanten und Mandantinnen eine kompetente und zuverlässige Rechtsberatung zu bieten. Wir hoffen, dass unsere Fachbeiträge dabei helfen, sich in der zwischenzeitlich sehr komplexen Welt des Rechts zurechtzufinden und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und Anregungen.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.06.2013 – C-415/12
Urlaubsdauer bei Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit
Das einschlägige Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es nationalen Bestimmungen oder Gepflogenheiten wie den im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach denen die Zahl der Tage bezahlten Jahresurlaubs, die ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Bezugszeitraum nicht in Anspruch nehmen konnte, wegen des Übergangs dieses Arbeitnehmers zu einer Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Verhältnis gekürzt wird, in dem die von ihm vor diesem Übergang geleistete Zahl der wöchentlichen Arbeitstage zu der danach geleisteten Zahl steht.
Karlheinz Gerlach, Constance Koch, Christoph Schöll
Und noch einmal: Freiwilligkeitsvorbehalt - Unklarheitenregel
Christoph Schöll
Keine Erstreckung einer arbeitsvertraglichen Verfallklausel auf vorsätzliches Handeln
Christoph Schöll
Aufhebungsvertrag: Keine Sperrzeit, wenn Kündigung durch den Arbeitgeber spätestens zum Beendigungszeitpunkt möglich
Karlheinz Gerlach
Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung
Karlheinz Gerlach
Anwendung des Tarifvertrages über ERA-Strukturkomponenten aufgrund einzelvertraglicher Bezugnahmeklauseln
Constance Koch
Andere Länder, andere Sitten
Martin Hartmann
Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 02.04.2013 – 13 Sa 857/12
Handwerker haftet für Schäden in seinem Einsatzbetrieb unter Umständen wie ein Arbeitnehmer
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG Frankfurt a.M.) hat entschieden, dass ein Handwerker, der im auftraggebenden Betrieb grob fahrlässig einen Schaden verursacht, grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet ist, die Höhe des Schadens sich aber bei Eingliederung in den auftraggebenden Betrieb nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung richtet.
Karlheinz Gerlach, Constance Koch, Christoph Schöll
Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung
Karlheinz Gerlach
Handwerker haftet für Schäden in seinem Einsatzbetrieb unter Umständen wie ein Arbeitnehmer
Constance Koch