Aktuelle Beiträge aus Heilbronn

Vetter Gerlach Hartmann Rechtsanwälte
Aktuelle Fachbeiträge
 

Aktuelle Beiträge aus Heilbronn

Die Welt des Rechts und der Gesetze ist im steten Wandel. Mit unseren aktuellen Fachbeiträgen, die wir im Übrigen schon seit vielen Jahren auf unserer Website veröffentlichen, möchten wir unsere Mandanten und Mandantinnen über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Rechts informieren und ihnen wertvolle Tipps und Hinweise geben, wie sie ihre rechtlichen Angelegenheiten erfolgreich meistern können. Als renommierte Anwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung und umfassenden Fachwissen sind wir bestrebt, unseren Mandanten und Mandantinnen eine kompetente und zuverlässige Rechtsberatung zu bieten. Wir hoffen, dass unsere Fachbeiträge dabei helfen, sich in der zwischenzeitlich sehr komplexen Welt des Rechts zurechtzufinden und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und Anregungen.

Expertise

Keine automatische Festanstellung bei dauerhafter Leiharbeit

Karlheinz Gerlach

03.01.2014
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Entschädigung bei Diskriminierung wegen Schwangerschaft

Karlheinz Gerlach

03.01.2014
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Stichtagsregelung bei Sonderzahlung mit Mischcharakter

Christoph Schöll

02.12.2013
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Höchstaltersgrenze im Leistungsplan einer Unterstützungskasse

Karlheinz Gerlach

02.12.2013
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Änderung einer Auswahlrichtlinie durch einen Interessenausgleich mit Namensliste

Karlheinz Gerlach

02.12.2013
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Keine Diskriminierung wegen des Geschlechts nach Festhalten an unwirksamer Kündigung einer Schwangeren ohne Kenntnis von der Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung

Karlheinz Gerlach

02.12.2013
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Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - zeitlich uneingeschränkt

Karlheinz Gerlach

02.12.2013
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Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.10.2013 – 6 AZR 854/11

Änderung einer Auswahlrichtlinie durch einen Interessenausgleich mit Namensliste

Arbeitgeber und Betriebsrat können Auswahlrichtlinien im Sinne von § 1 Abs. 4 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) später oder zeitgleich – etwa bei Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste – ändern. Setzen sich die Betriebsparteien in einem bestimmten Punkt gemeinsam über die Auswahlrichtlinie hinweg, gilt die Namensliste.

Constance Koch, Christoph Schöll, Karlheinz Gerlach

01.12.2013
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Wirksamkeit einer "Spätehenklausel"

Constance Koch

08.11.2013
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Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet

Christoph Schöll

08.11.2013
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